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Ab sofort können Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen - dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500€.
Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) heruntergeladen werden.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Ihre gesetzliche Rente muss in Grundsicherungsnähe liegen.

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