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Im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a und § 72a des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) hat Monolith e. V. ein „Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für Monolith e. V.“ verfasst und sich verpflichtet, für den aktiven Schutz der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen einzustehen.
Es dient allen beteiligten Akteuren zur Orientierung und setzt sich mit körperlicher oder sexueller Grenzüberschreitung sowie der Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe oder Missbrauch auseinander. Das Schutzkonzept wird zeitnahe auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.